Kinderkino in Uffing Rückblick auf dem 17.01.25

Was geht in der Grundschule ab, wenn die Aula dunkel ist, es nach Popcorn riecht und noch am späten Freitagnachmittag eine Kinderschar mucksmäuschenstill dasitzt? Na klar: Kinozeit!

Am Freitag, dem 17. Januar hieß es endlich „Vorhang auf“ für das erste Uffinger Kinderkino. Der Film nahm sie mit viel Humor, einer guten Portion Spannung und einem Happy End mit auf einen ganz besonderen Kinder-Skiurlaub ins verschneite Norwegen. Der kindgerechte Film, die fröhlich gespannten Kinder (reicht mein Geld für noch eine Tüte?) und der herrliche Duft nach Popcorn im Schummerlicht waren eine magische Kombination, die wir unbedingt wiederholen wollen!
Wir freuen uns bis zur Sommerpause noch auf diese drei KINDERKINO-Termine:

14.02.2025 Janosch – Komm wir finden einen Schatz! (ab 5 Jahre, 74 min Spieldauer)
21.03.2025 Der kleine Rabe Socke 2 – Das große Rennen (ab 5 Jahre, 70 min Spieldauer)
09.05.2025 Checker Tobi und die Reise zu den fliegenden Flüssen (ab 6 Jahre, 92 min Spieldauer)

Wo: Grundschule Uffing
Einlass: ab 15:30           Filmstart: 16 Uhr
Unkostenbeitrag: 1 € pro Person
Verpflegung: Popcorn 1€ und Getränke 2€

 

Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Kinder können gern allein kommen,
wir haften aber nicht für Unfälle, die auf dem Weg oder während der Vorführung passieren.

Wir danken der Grundschule Uffing für die unkomplizierte Zusammenarbeit und die Überlassung der Räume und der Technik!
Unser Dank gilt außerdem dem LRA Garmisch-Partenkirchen für die Organisation der Filme!

HINWEIS: Beim Kinderkino wird fotografiert!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Veranstalter „Fördeverein Kindergarten Uffing am Staffelsee e.V.“ – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen dieser Veranstaltung Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.

Die Fotos werden auf den Internetseiten der kinder-in-uffing.de und in der lokalen Presse verwendet.

Nach Art. 21 DSGVO haben Sie ggf. das Recht, nicht fotografiert zu werden – bitte melden Sie sich, wenn Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen.

Veranstalter und damit Verantwortlicher für die Erstellung von Fotoaufnahmen ist der Vorstand des Vereins.

Rechtsgrundlage ist Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. der Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Presse über die Veranstaltung zu informieren.