Kinderkino am 21.11.25.

Am Freitag, dem 21.11.2025, zeigt der Förderverein wieder einen besonderen Film auf der Leinwand unserer Grundschule.

Diesmal erwartet euch eine fantasievolle Geschichte über ein kleines Nachtgespenst, das jede Mitternacht die alten Gemäuer seiner Burg erkundet und dort seinen besten Freund, einen weisen Uhu, besucht. Doch ein ungewöhnliches Ereignis bringt alles durcheinander: Durch eine reparierte Rathausuhr erwacht das Gespenst plötzlich mitten am Tag – und schon sorgt ein Sonnenstrahl für eine verblüffende Verwandlung!

Bald wird es von drei Schulkindern entdeckt, die ihm helfen wollen, wieder zurück in sein gewohntes Nachtleben zu finden. Ein spannendes, lustiges und warmherziges Abenteuer für Groß und Klein.

Wo: Grundschule Uffing
Einlass: ab 15:30           Filmstart: 16 Uhr
Unkostenbeitrag: 1 € pro Person
Verpflegung: Popcorn 1€ und Getränke 2,5€

Weiterer Termin: 12.12.25.

Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Kinder können gern allein kommen,
wir haften aber nicht für Unfälle, die auf dem Weg oder während der Vorführung passieren.

Wir danken der Grundschule Uffing für die unkomplizierte Zusammenarbeit und die Überlassung der Räume und der Technik!
Unser Dank gilt außerdem dem LRA Garmisch-Partenkirchen für die Organisation der Filme.


HINWEIS: Beim Kinderkino wird fotografiert!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Veranstalter „Fördeverein Kindergarten Uffing am Staffelsee e.V.“ – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen dieser Veranstaltung Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.

Die Fotos werden auf den Internetseiten der kinder-in-uffing.de und in der lokalen Presse verwendet.

Nach Art. 21 DSGVO haben Sie ggf. das Recht, nicht fotografiert zu werden – bitte melden Sie sich, wenn Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen.

Veranstalter und damit Verantwortlicher für die Erstellung von Fotoaufnahmen ist der Vorstand des Vereins.

Rechtsgrundlage ist Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. der Aufgabe, die Öffentlichkeit und die Presse über die Veranstaltung zu informieren.