ÜBER UNS

Der Förderverein wurde 1973 gegründet, um den Bau eines Kindergartens in Uffing am Staffelsee finanziell zu unterstützen und anschließend die vorschulische Erziehung in dieser Einrichtung zu fördern. Seitdem hat sich die Bildungs- und Betreuungslandschaft in unserer Gemeinde kontinuierlich weiterentwickelt: Heute bieten die Kindergärten in Uffing und Schöffau rund 130 Betreuungsplätze für Krippen- und Kindergartenkinder. Ergänzt wird das Angebot durch den Waldkindergarten Wurzelkinder Uffing e. V. mit 18 Plätzen. Mit der Eröffnung des Ilse-Erl-Hauses im Jahr 2025 wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Kinderbetreuung in Uffing geschaffen.

Diese Entwicklung haben wir zum Anlass genommen, unseren Vereinszweck zu erweitern. Heute fördern wir die Erziehung und Bildung aller Kinder in der Gemeinde Uffing – von den Jüngsten bis zu den Schulkindern – und beziehen dabei auch Kinder ein, die sich als Gäste in unserer Gemeinde aufhalten.

Unser Ziel ist es, Projekte zu ermöglichen, die den Alltag der Kinder bereichern, Gemeinschaft stärken und dort unterstützen, wo öffentliche Mittel allein nicht ausreichen. Dazu fördern wir unter anderem Anschaffungen und pädagogische Angebote in den Betreuungseinrichtungen, organisieren regelmäßig Kinderkino, Kreativaktionen auf dem Regionalmarkt sowie alle zwei Jahre die Bladenight für die ganze Familie. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterstützung von Spiel- und Bewegungsräumen – zuletzt beim Neubau des Spielplatzes am Geisbühl, der durch das gemeinsame Engagement vieler Helferinnen und Helfer sowie zahlreicher Unterstützer realisiert werden konnte.

Als gemeinnütziger Verein verstehen wir uns als Bindeglied zwischen Familien, Betreuungseinrichtungen, Schule, Gemeinde und engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsam möchten wir dazu beitragen, dass Kinder in Uffing und Schöffau vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, Lernen, Entdecken und Wachsen erhalten.

Mittel des Vereins werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.